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Firmengründung und Beratungsdienstleistungen in Spanien

Wir gründen nicht nur Unternehmen! Nach der Gründung bieten wir 360-Grad-Unterstützung in Buchhaltung, Pflichtberichterstattung und Rechtsangelegenheiten und stehen Ihnen bei Ihrem Wachstum stets zur Seite.

Inhaltsverzeichnis

  • •Spanische Unternehmensformen und die richtige Struktur
  • •Certificado Negativo de Denominación Social (Namensreservierung)
  • •Gründungsurkunde und notarielle Verfahren
  • •NIF und NIE: Steueridentifikationsnummern
  • •Registro Mercantil (Handelsregister) Eintragung
  • •Spanisches Steuersystem: Impuesto de Sociedades und IVA
  • •Seguridad Social (Sozialversicherung) Pflichten
  • •Beckham-Gesetz: Steuervorteile für Expats
  • •Spanisches Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrechte
  • •Buchhaltung und Finanzberichterstattung: Plan General de Contabilidad

Spanien ist die viertgrößte Volkswirtschaft der Europäischen Union und bietet internationalen Unternehmern ein äußerst attraktives Geschäftsumfeld. Mit seiner strategischen Lage am Mittelmeer, starken Handelsbeziehungen zu Lateinamerika, einer gut ausgebauten Infrastruktur und hochqualifizierten Arbeitskräften bietet Spanien eine ideale Plattform für Unternehmen, die Zugang zum europäischen und lateinamerikanischen Markt suchen. Anreize wie das Beckham-Gesetz für ausländische Fachkräfte machen Spanien zu einem noch attraktiveren Standort für Firmengründungen.

1.Spanische Unternehmensformen und die richtige Struktur

Spanien bietet verschiedene Rechtsformen für die Unternehmensgründung, die jeweils auf unterschiedliche Bedürfnisse und Größenordnungen zugeschnitten sind: Sociedad Limitada (SL): Die häufigste Unternehmensform in Spanien, ideal für kleine und mittlere Unternehmen. Das Mindeststammkapital beträgt 3.000 €, das bei der Gründung vollständig eingezahlt werden muss. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt. Anteilsübertragungen sind eingeschränkt, wobei bestehende Gesellschafter ein Vorkaufsrecht haben. Sociedad Anónima (SA): Für größere Unternehmen und solche, die einen Börsengang planen. Das Mindestkapital beträgt 60.000 €, wobei mindestens 25 % bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Aktien sind frei übertragbar. Ein Verwaltungsrat (Consejo de Administración) ist erforderlich. Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE): Eine vereinfachte Version der SL mit einem schnelleren Gründungsverfahren, das innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen werden kann. Auf maximal 5 Gesellschafter beschränkt, mit einem Kapital zwischen 3.000 € und 120.000 €. Speziell für Kleinunternehmer konzipiert. Autónomo (Selbstständig): Die einfachste Struktur für Einzelpersonen. Es wird keine separate juristische Person gegründet, und die Person haftet unbeschränkt persönlich. Die Anmeldung bei der Seguridad Social ist Pflicht mit einem festen monatlichen Beitrag. Neue Autónomos profitieren von einem reduzierten Pauschaltarif (tarifa plana) in den ersten Jahren. Sociedad Civil und Comunidad de Bienes: Gesellschaftsstrukturen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter haften unbeschränkt. Aufgrund ihrer einfachen Struktur eignen sie sich für kleinere Projekte.

2.Certificado Negativo de Denominación Social (Namensreservierung)

Vor der Gründung eines Unternehmens in Spanien ist es zwingend erforderlich, ein Certificado Negativo de Denominación Social zu erhalten, das die Einzigartigkeit des vorgeschlagenen Firmennamens bestätigt. Dieses Zertifikat wird vom Registro Mercantil Central (Zentrales Handelsregister) ausgestellt. Der Antrag erlaubt bis zu drei alternative Namensvorschläge, und das Register prüft, ob diese Namen mit bestehenden Eintragungen kollidieren. Der genehmigte Name wird für 6 Monate reserviert, mit einer möglichen Verlängerung um 3 Monate. Wichtige Regeln für die Namenswahl: • Der Firmenname darf nicht identisch oder verwechselbar mit einem bestehenden Unternehmen sein • SL-Gesellschaften müssen „Sociedad Limitada" oder „S.L." und SA-Gesellschaften „Sociedad Anónima" oder „S.A." enthalten • Irreführende Namen oder solche, die mit öffentlichen Einrichtungen verwechselt werden könnten, werden nicht akzeptiert • Anträge können online oder per Post eingereicht werden

3.Gründungsurkunde und notarielle Verfahren

Die Gründung einer SL oder SA in Spanien erfordert die Erstellung der Gründungsurkunde (Escritura de Constitución) vor einem spanischen Notar (Notario). Dieses Dokument enthält die Satzung der Gesellschaft (Estatutos Sociales). Die Gründungsurkunde muss folgende Angaben enthalten: • Identitätsdaten und NIF/NIE-Nummern aller Gesellschafter • Firmenname und Certificado Negativo • Unternehmensgegenstand (objeto social) • Kapitalstruktur und Anteilsverteilung • Sitz der Gesellschaft (domicilio social) • Geschäftsführungsstruktur und Bestellung der Geschäftsführer • Bankbescheinigung über die Kapitaleinzahlung Nach Prüfung aller Unterlagen beurkundet der Notar die Gründungsurkunde. Die Notargebühren liegen je nach Kapital und Komplexität zwischen 300 € und 1.200 €. Nach der Unterzeichnung fällt die Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados (ITP-AJD) an, wobei Unternehmensgründungen derzeit von dieser Steuer befreit sind.

4.NIF und NIE: Steueridentifikationsnummern

Für die Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten in Spanien ist eine Steueridentifikationsnummer zwingend erforderlich. Je nach Situation werden unterschiedliche Nummern benötigt: NIF (Número de Identificación Fiscal): Die Pflicht-Steueridentifikationsnummer für alle spanischen Unternehmen. Bei der Gründung wird von der Agencia Tributaria (Steuerbehörde) eine vorläufige NIF ausgestellt, die nach Abschluss der Eintragung im Registro Mercantil in eine endgültige NIF umgewandelt wird. Die NIF wird bei allen steuerlichen und geschäftlichen Transaktionen verwendet. NIE (Número de Identidad de Extranjero): Die Pflicht-Identifikationsnummer für alle ausländischen Staatsangehörigen, die in Spanien wohnen oder wirtschaftlich tätig sind. Die NIE kann bei Polizeidienststellen (Comisaría de Policía) in Spanien oder bei spanischen Konsulaten im Ausland beantragt werden. Erforderliche Unterlagen für den NIE-Antrag: • Gültiger Reisepass und Kopie • Ausgefülltes Antragsformular EX-15 • Dokument zur Begründung des NIE-Bedarfs (Firmengründung, Immobilienkauf usw.) • Antragsgebühr (ca. 12 €) Ausländische Unternehmen, die eine Niederlassung in Spanien eröffnen, müssen ebenfalls eine NIF beantragen. Für EU-Bürger ist das Verfahren relativ unkompliziert, während Nicht-EU-Bürger zusätzliche Unterlagen benötigen können.

5.Registro Mercantil (Handelsregister) Eintragung

Nach der notariellen Beurkundung der Gründungsurkunde muss das Unternehmen beim zuständigen Provinz-Registro Mercantil (Handelsregister) eingetragen werden. Diese Eintragung ist für den Erwerb der Rechtspersönlichkeit unerlässlich. Erforderliche Unterlagen für die Eintragung: • Notariell beurkundete Gründungsurkunde (Escritura de Constitución) • Certificado Negativo de Denominación Social • NIF-Antragsdokument • ITP-AJD-Steuererklärung Das Eintragungsverfahren dauert in der Regel 15 Werktage. Nach Abschluss wird das Unternehmen im Boletín Oficial del Registro Mercantil (BORME) veröffentlicht. Die Eintragungsgebühren variieren je nach Kapital, liegen aber in der Regel zwischen 100 € und 300 €. Nach der Eintragung im Registro Mercantil ist das Unternehmen verpflichtet, seine Jahresabschlüsse (cuentas anuales) jährlich beim Register einzureichen. Auch Änderungen in der Geschäftsführung, Kapitalerhöhungen und andere wesentliche Beschlüsse müssen dem Register gemeldet werden.

6.Spanisches Steuersystem: Impuesto de Sociedades und IVA

Spanien verfügt über ein umfassendes, mehrschichtiges Steuersystem. Die wichtigsten Steuern für Unternehmen sind: Impuesto de Sociedades (Körperschaftsteuer): Der allgemeine Satz beträgt 25 %. Neu gegründete Unternehmen profitieren in den ersten beiden Gewinnjahren von einem reduzierten Satz von 15 %. Kleine Unternehmen (cifra de negocios < 1 Mio. €) qualifizieren sich ebenfalls für den 15 %-Satz. IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido - Mehrwertsteuer): • Regelsatz: 21 % (die meisten Waren und Dienstleistungen) • Ermäßigter Satz: 10 % (Lebensmittel, Transport, Gastgewerbe, Wohnimmobilienverkäufe) • Stark ermäßigter Satz: 4 % (Grundnahrungsmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen) IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas): Einkommensteuer für Autónomos und Arbeitnehmer. Progressive Sätze von 19 % bis 47 %. IAE (Impuesto sobre Actividades Económicas): Gewerbesteuer. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 1 Mio. € sind befreit. Spanien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit über 90 Ländern. Darüber hinaus profitieren die Kanarischen Inseln vom ZEC-Regime (Zona Especial Canaria) mit Körperschaftsteuersätzen von bis zu 4 %.

7.Seguridad Social (Sozialversicherung) Pflichten

Alle in Spanien tätigen Unternehmen und Einzelpersonen sind verpflichtet, sich bei der Seguridad Social (Sozialversicherung) anzumelden und Beiträge zu zahlen. Arbeitgeberpflichten: • Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge: ca. 30 % des Bruttogehalts • Arbeitnehmerbeiträge: ca. 6,35 % des Bruttogehalts (vom Arbeitgeber einbehalten) • Anmeldung bei der Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS) ist Pflicht • Für jeden Arbeitnehmer muss eine Alta-Meldung (Anmeldung) erfolgen Autónomo (Selbstständige) Pflichten: • Anmeldung beim RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) ist Pflicht • Seit 2023 gilt ein einkommensbasiertes Beitragssystem • Neue Autónomos profitieren von der Tarifa Plana: 80 € monatlicher Festbeitrag für die ersten 12 Monate • Monatliche Beiträge liegen je nach Einkommensniveau zwischen 230 € und 500 € Das Sozialversicherungssystem umfasst Gesundheitsversorgung, Renten, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung sowie Mutterschutz-/Vaterschaftsurlaub.

8.Beckham-Gesetz: Steuervorteile für Expats

Das Beckham-Gesetz (Ley Beckham, offiziell Régimen Fiscal Especial para Trabajadores Desplazados) bietet ausländischen Fachkräften, die nach Spanien ziehen, ein äußerst attraktives Steuerregime. Das nach dem Fußballer David Beckham benannte Gesetz trat 2005 in Kraft. Wesentliche Vorteile: • Pauschaler Steuersatz von 24 % auf in Spanien erzieltes Einkommen (bis 600.000 €; darüber 47 %) • Anwendung eines Pauschalsteuersatzes anstelle der progressiven IRPF-Skala • Ausländische Einkünfte werden in Spanien grundsätzlich nicht besteuert (mit bestimmten Ausnahmen) • Das Regime gilt für 6 Jahre (Umzugsjahr + 5 Jahre) Voraussetzungen: • In den letzten 5 Jahren kein steuerlicher Wohnsitz in Spanien (durch die Reform 2023 von 10 auf 5 Jahre reduziert) • Beschäftigung mit einem spanischen Arbeitsvertrag oder Tätigkeit als Geschäftsführer • Kein Anteil von mehr als 25 % am Unternehmen (bei Antrag als Geschäftsführer) • Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach dem Umzug nach Spanien Die Reform 2023 hat die Berechtigung auf digitale Nomaden (nómadas digitales) und Start-up-Gründer ausgeweitet. Anträge werden bei der Agencia Tributaria mit dem Formular 149 (Modelo 149) eingereicht.

9.Spanisches Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrechte

Das spanische Arbeitsrecht wird durch das Estatuto de los Trabajadores (Arbeitnehmerstatut) geregelt und bietet Arbeitnehmern starken Schutz: Arbeitsverträge: Schriftliche Verträge sind Pflicht. Es gibt unbefristete (indefinido) und befristete (temporal) Verträge. Die Arbeitsreform 2022 hat die Verwendung befristeter Verträge erheblich eingeschränkt. Arbeitszeiten: Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Jahresurlaub beträgt mindestens 30 Kalendertage. Überstunden dürfen 80 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional - SMI): Ab 2024 auf 1.134 € monatlich bei 14 Zahlungen festgelegt. In Spanien werden traditionell 14 Gehälter pro Jahr gezahlt (12 monatliche + 2 Sonderzahlungen). Kündigung: Es gibt die ordentliche Kündigung (despido procedente), die ungerechtfertigte Kündigung (despido improcedente) und die Massenentlassung (despido colectivo - ERE). Die Abfindung bei ungerechtfertigter Kündigung beträgt 33 Tagesgehälter pro Beschäftigungsjahr (maximal 24 Monatsgehälter). Convenios Colectivos (Tarifverträge): Branchen- oder unternehmensbezogene Tarifverträge können über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Rechte festlegen und sind rechtsverbindlich.

10.Buchhaltung und Finanzberichterstattung: Plan General de Contabilidad

Alle Unternehmen in Spanien sind verpflichtet, ihre Buchhaltung gemäß dem Plan General de Contabilidad (PGC - Allgemeiner Kontenrahmen) zu führen. Der PGC ist an die International Financial Reporting Standards (IFRS) angelehnt. Pflichtbücher: • Libro Diario (Journal): Chronologische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle • Libro de Inventarios y Cuentas Anuales (Inventar- und Jahresabschlussbuch) • Libro de Actas (Protokollbuch): Protokolle der Gesellschafter- und Geschäftsführerbeschlüsse Jahresabschluss (Cuentas Anuales): • Balance de Situación (Bilanz) • Cuenta de Pérdidas y Ganancias (Gewinn- und Verlustrechnung) • Estado de Cambios en el Patrimonio Neto (Eigenkapitalveränderungsrechnung) • Estado de Flujos de Efectivo (Kapitalflussrechnung) - für große Unternehmen • Memoria (Anhang) Der Jahresabschluss muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt, innerhalb von 6 Monaten von der Gesellschafterversammlung genehmigt und innerhalb von 1 Monat nach Genehmigung beim Registro Mercantil eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung drohen Bußgelder von 1.200 € bis 60.000 €. Kleine Unternehmen (PYMEs) können den vereinfachten PGC anwenden. Unternehmen, die bestimmte Größenschwellen überschreiten, unterliegen der Pflichtprüfung (auditoría).

Die Gründung eines Unternehmens in Spanien kann mit der richtigen Begleitung ein reibungsloser und effizienter Prozess sein. Die niedrige Kapitalanforderung der SL-Struktur, die Steuervorteile des Beckham-Gesetzes und Spaniens strategische Lage schaffen ein überzeugendes Angebot für internationale Unternehmer. Wir gründen nicht nur Unternehmen — nach der Gründung stehen wir Ihnen mit umfassender Unterstützung in Buchhaltung, Steuerkonformität, Sozialversicherungsverwaltung und Rechtsberatung zur Seite.

Überblick über die spanische Wirtschaft Spanien hat ein BIP von ca. 1,4 Billionen € und ist damit die viertgrößte Volkswirtschaft der Europäischen Union und die vierzehntgrößte weltweit. Der Dienstleistungssektor macht über 65 % des BIP aus, wobei Tourismus, Finanzen und Technologie die führenden Branchen sind. Spanien zieht jährlich über 85 Millionen Touristen an und ist damit das am zweithäufigsten besuchte Land der Welt. Ausländische Investitionen Spanien gehört zu den führenden Zielen für ausländische Direktinvestitionen in Europa. ICEX (Spanisches Institut für Handel und Investitionen) bietet ausländischen Investoren kostenlose Beratungsdienste. Über 14.000 ausländische Unternehmen sind in Spanien tätig. Strategische Lage und Verbindungen Spanien dient als Brücke zwischen Europa, Afrika und Lateinamerika. Spanisch wird von über 500 Millionen Menschen weltweit gesprochen und bietet einen erheblichen Vorteil für den Zugang zu lateinamerikanischen Märkten. Barcelona und Madrid zählen zu den dynamischsten Wirtschaftszentren Europas. Sonderwirtschaftszonen Das ZEC-Regime (Zona Especial Canaria) der Kanarischen Inseln bietet Körperschaftsteuersätze von bis zu 4 %. Freizonen (zonas francas) gibt es in Städten wie Barcelona, Cádiz und Vigo. Diese Zonen bieten erhebliche Steuer- und Zollvorteile für international tätige Unternehmen.

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